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   BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76   

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BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76 (https://dejure.org/1977,816)
BAG, Entscheidung vom 21.09.1977 - 5 AZR 373/76 (https://dejure.org/1977,816)
BAG, Entscheidung vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 (https://dejure.org/1977,816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abhängigkeit - Musikbearbeiter - Freie Einteilung der Arbeitszeit - Arbeitnehmereigenschaft - Freier Mitarbeiter

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Musikbearbeiter -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, Fristen, Bearbeitungsfristen, Termine, ständige Dienstbereitschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 761
  • DB 1978, 596
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76
    Danach entscheidet der Grad der persönlichen Abhängigkeit darüber, welches der in Betracht kommenden Rechtsverhältnisse im Einzelfall vorliegt (vgl. zuletzt Ur teil des Senats vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - [betr. Pernsehreporterin] - AP Hr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 1 a der Gründe] mit weiteren Hachweisen).

    An sich spricht die Tatsache, daß im Rahmen einer Dauerrechtsbeziehung dem Mitarbeiter fachliche Weisungen erteilt werden können, für ein Arbeitsverhältnis (vgl. das bereits genannte Urteil des Senats vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - Cbetr.'Fernsehreporterin] [zu 3 b der Gründe] mit weiteren Nachweisen), her Beklagte hat aber nach der eigenen Darstellung des Klägers nur solche Weisungen erteilt, die er jedem Musik bearbeiter, gleich in welcher Rechtsstellung er sich befindet, erteilt hätte.

    b) Auch die Anwendung der in der Entscheidung des Senats vom 9. März 1977 (5 AZR 110/76 - [betr. Feynsehreporterin] - AP Hr. 21 zu § 61.1 BGB Abhängigkeit) entwickelten Kriterien führt zu keinem dem Kläger günst igen Ergebnis.

  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76
    Der Senat hat deshalb die Präge des Mißbrauchs der Gestaltungsfreiheit für den Pall aufgeworfen, daß ebensoviel für das Vorliegen eines echten Arbeitsverhältnisses spricht wie dagegen (BAG 25, 505 [511] = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu - 11 III 1 der Gründe]).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Der vom Senat entschiedene Fall eines Musikbearbeiters ist dafür ein Beispiel (Urteil des Senats vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 -[demnächst] AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Anders wird die Rechtslage zu beurteilen sein, wenn der Kläger nach dem Streitgegenstand nur und allein die Arbeitsgerichtsbarkeit in Anspruch nehmen will, z. B. zur Entscheidung der Statusfrage mit der Behauptung, es liege ein Arbeitsverhältnis vor (vgl. die Fallgestaltung in BAG Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit, wo eine solche Klage als unbegründet abgewiesen worden ist).

    Richtig ist, daß man bei der reinen Statusklage bisher in der Rechtsprechung (vgl. BAG Urteil vom 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 - AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 2 Rz 191, 192) allein vom tatsächlichen Vorbringen des Klägers ausging, weil anspruchs- und zuständigkeitsbegründende Tatsachen in diesem Fall zusammenfielen (war das nicht der Fall, galt aber auch hier eine andere Rechtsfolge - vgl. oben zu III 2a cc).

  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Anders mag die Rechtslage zu beurteilen sein, wenn der Kläger nach dem Streitgegenstand nur und allein die Arbeitsgerichtsbarkeit in Anspruch nehmen will, z. B. zur Entscheidung der Statusfrage mit der Behauptung, es liege ein Arbeitsverhältnis vor (vgl. die Fallgestaltung in BAG Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit, wo eine solche Klage als unbegründet abgewiesen worden ist).

    Richtig ist, daß man bei der reinen Statusklage bisher in der Rechtsprechung (vgl. BAG Urteile vom 21. August 1961 - 5 AZR 263/59 - AP Nr. 24 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG § 2 Rz 191, 192) allein vom tatsächlichen Vorbringen des Klägers ausging, weil anspruchs- und zuständigkeitsbegründende Tatsachen in diesem Fall zusammenfielen (war das nicht der Fall, galt aber auch hier eine andere Rechtsfolge - vgl. oben zu II 3a, cc).

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    So können Dienstverträge von Rechtsanwälten, Architekten, Steuerberatern oder auch Musikbearbeitern (vgl. dazu BAG AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit) einen erheblichen zeitlichen Umfang haben, dennoch fehlt es, hält man am Merkmal der persönlichen Abhängigkeit fest, in all diesen Fällen an der Arbeitnehmereigenschaft.
  • LAG Hessen, 10.12.1985 - 5 TaBV 50/85

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl

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  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78

    Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten

    Insoweit verweist das Berufungsgericht auf den vom Senat entschiedenen Fall eines Musikbearbeiters (AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Dem Musikerbearbeiter wurden längere Fristen eingeräumt, die ihm nicht die Möglichkeit nahmen, innerhalb dieses Zeitraums die Arbeitszeit nach eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten (BAG AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu 3 a bb der Gründe)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05

    Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Presseunternehmens zur Entrichtung

    Die Zusteller waren in das Unternehmen der Klägerin eingegliedert, d.h. in dessen Arbeitsorganisation eingeordnet und auf dessen Material und Personal angewiesen (BSG, Urteile vom 27. Mai 1959, Az: 3 RK 18/55, BSGE 10, 41, 45f. und vom 22. November 1973, Az: 12/3 RK 83/71, USK 73195; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteile vom 21. September 1977, Az: 5 AZR 373/76, BB 1978, 761, 762, vom 15. März 1978, Az: 5 AZR 818/76, USK 7815 und Az: 5 AZR 819/76, USK 7814 sowie vom 13. August 1980, Az: 4 AZR 592/78, USK 80222).
  • BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 676/85
    Das ist aber nicht allein maßgebend für die persönliche Abhängigkeit eines Mitarbeiters, sondern es ist außerdem entscheidend, ob er die fremd bestimmte Arbeit in einem festen Zeitrahmen erbringen muß, denn eine freie Zeiteinteilung ist ein starkes Indiz gegen eine Arbeitnehmereigenschaft (BAG Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 a bb der Gründe; BAG Urteil vom 9. September 1981 - 5 AZR 477/79 - BAGE 36, 77 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe).

    4. Im übrigen können sich Rückschlüsse auf den Status der Klägerin auch daraus ergeben, ob die Beklagte die von der Klägerin ausgeübte Tätigkeit in anderen Zweigstellen von Angestellten verrichten läßt (BAG Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 a, cc der Gründe).

  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt sich die Frage des Mißbrauchs der Gestaltungsfreiheit erst, wenn ebensoviel für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses spricht wie dagegen (BAG Urteil vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 4 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Ist er hierin wesentlich eingeschränkt, liegt ein Arbeitsverhältnis vor (vgl. hierzu das eben erwähnte Urteil des Senats vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/78 - [zu B II 2 a der Grün de] und das Urteil des Senats vom 21. September 1977 - 5 AZR 573/78 - [betr. Musikbearbeiter] - [demnächst] AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 3 a der Grün de]).
  • BSG, 15.03.1979 - 2 RU 80/78
  • SG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - S 1 U 3343/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwerrente - Leistungshöhe - Anrechenbarkeit -

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.1982 - 2 Sa 215/82

    Klage einer Arbeitnehmerin (wissenschaftliche Angestellte) gegen den Arbeitgeber

  • BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88

    Arbeitsnehmerstatus: Steuerfachgehilfin

  • BAG, 12.09.1984 - 5 AZR 571/81
  • LAG Hessen, 30.01.1986 - 9 Sa 779/85

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter;

  • BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 635/87

    Unterscheidung eines Arbeitnehmers von einem freien Mitarbeiter

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.1995 - 8 Ta 170/94

    Arbeitnehmer-Statusklage ; Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ;

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 14/81
  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 549/81
  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 48/81
  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 300/81
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